E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Kein Betriebsübergang bei reiner Personalübernahme

Wird bei einem betriebsmittelgeprägtem Unternehmen lediglich das Personal übernommen, so handelt es sich nicht um einen Betriebsübergang, weshalb die Arbeitsverhältnisse der einzelnen Arbeitnehmer nicht als auf den neuen Inhaber übergegangen gelten.

Ein Betriebsübergang erfordert die Übernahme von Betriebsmitteln, so dass sich der Vorgang als identitätswahrende Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit darstellt.
Bei betriebsmittelgeprägten Unternehmen ist die Übernahme von Betriebsmitteln zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Betriebsübergangs.

Dabei ist es unschädlich, wenn das Personal des ursprünglichen Betriebes durch eine Leiharbeitsfirma übernommen wird und anschließend im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen an ein weiteres Unternehmen, welches die Betriebsmittel des ursprünglichen Unternehmens übernommen hat, weiterverliehen wird.
Auch liegt zwischen dem Übernehmer der Betriebsmittel und dem Verleihunternehmen kein gemeinsamer Betrieb vor. Mithin setzt das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebs eine einheitliche Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten voraus, die über eine lediglich enge unternehmerische Zusammenarbeit hinausgeht. Der Verleiher trifft jedoch eigene Personalentscheidungen und hat die alleinige Disziplinargewalt über die verliehenen Arbeitnehmer inne, während der Übernehmer der Betriebsmittel lediglich über den Einsatz der Arbeitnehmer vor Ort entscheidet.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 567 09 vom 23.09.2010
Normen: BGB § 613a
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de